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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Geltungsbereich
Allen Angeboten, Vereinbarungen und Leistungen liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen, die nicht ausdrücklich vom Vermieter anerkannt wurden, sind unverbindlich, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

2) Vertragsabschluss, -partner
Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Wohnung bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird. Dies gilt auch bei mündlich getätigten Reservierungen.
Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Vermieter gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Der Vermieter kann vom Kunden oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
Optionsbuchungen sind für beide Vertragspartner verbindlich. Der Vermieter behält sich vor, nach dem Auslaufen der Optionsbuchung, wie im Angebot angegeben, die reservierte Wohnung anderweitig zu vergeben.

3) Leistungen, Preise, Zahlung
Der Vermieter verpflichtet sich, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten, und die vereinbarte Leistung zu erbringen.
Die vereinbarten Preise schließen alle verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Wasser und Strom) ein. Ebenso die Wäschebereitstellung, Endreinigung, Parkplatz und W-LAN.
Mit Abschluss des Vertrages kann eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises verlangt werden. Die Aufforderung erfolgt ggf. auf der Reservierungsbestätigung. Erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Reservierungsbestätigung, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten
Die Bezahlung der Mietkosten kann vorab per Überweisung erfolgen oder vor Ort in Bar. Es sind keine Kartenzahlungen möglich.

4) An- und Abreise, Wohnungsbereitstellung
Die gebuchte Wohnung steht am bestätigten Anreisetag ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt im Bonnschlössl – Ferienwohnungen, Ferdinand-Bonn-Str. 2, 83233 Bernau.
Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
Am Abreisetag steht den Gästen die Wohnung bis 10.00 Uhr zur Verfügung. Eine spätere Abreise ist nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich. Bei einer späteren Abreise kann der aktuelle Tageszimmerpreis berechnet werden.
Die Belegung der Wohnung kann nur durch die angemeldeten Personen erfolgen.
Alle Wohnungen und öffentliche Bereiche sind Eigentum des Vermieters und somit sorgsam und pfleglich zu behandeln. Bei mutwilliger Beschädigung behält sich der Vermieter das Recht des Schadenersatzes vor.
In allen Wohnungen und im gesamten Gebäude herrscht Rauchverbot. Bei Nichtbeachtung kann der Vermieter eine Gebühr von 50,00 EUR für die nötigen extra Reinigungsarbeiten berechnen.

5) Rücktritt des Gastes
Stornierungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Vermieters, womit aber kein Verzicht auf Storno- bzw. No-Show-Gebühren verbunden ist.
Falls der Gast von seinem geplanten Aufenthalt oder Inanspruchnahme der Leistungen des Vermieters zurücktreten sollte, so gelten folgende Storno-Gebühren:
Eine Stornierung bis 28. Tag vor Anreise ist kostenfrei, danach werden 80 % des Übernachtungspreises berechnet
Bei Nichtanreise werden 100 % des gesamten Übernachtungspreises berechnet.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung!
Dem Gast bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Vermieter durch die Nichtinanspruchnahme der Leistung kein oder ein niedrigerer Schaden als das vereinbarte entstanden ist.

6) Rücktritt des Vermieters
Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Der Vermieter ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls – höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen –Wohnung unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks seines Aufenthaltes gebucht werden – der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist.
Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

7) Haftung
Der Vermieter haftet dem Kunden nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Allerdings ist seine Haftung für das Verschulden von gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen auf den Fall von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit dieser Personen beschränkt.
Der Vertragspartner haftet gegenüber dem Vermieter in vollem Umfange für Schäden, die durch ihn selbst, seine Erfüllungsgehilfen oder seine Gäste, an Gebäude und Inventar verursacht werden, sofern der Vertragspartner nicht einen geringeren Schaden nachweist.
Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unstreitig und rechtskräftig festgestellt.
Wertgegenstände, Geld oder geldwerte Papiere sind im Safe aufzubewahren. Falls diese nicht dort verwahrt werden, übernimmt der Vermieter dafür keinerlei Haftung.

8) Sonstiges
Tiere sind in unseren Wohnungen nicht erlaubt und dürfen nicht mitgebracht werden.
Auskünfte werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Auch hier sind Schadenersatzansprüche ausgeschlossen.
Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage gegen Erstattung der Portokosten nachgesandt. Der Vermieter verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von 6 Monaten.
Für Gäste bestimmte Nachrichten, sowie Post- und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Der Vermieter übernimmt die Aufbewahrung, Zustellung und auf Wunsch die unfreie Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.

9) Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarungen unwirksam werden, so werden die restlichen Bestimmungen in ihrer Wirksamkeit nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform und werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt werden.

Bernau, 01.11.2021